Allgemeine Geschäftsbedingungen für Produkte und Dienstleistungen der DIVA Consulting im kaufmännischen Verkehr 

§1 Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DIVA Consulting gelten für alle Angebote, Leistungen und Lieferungen aus Verträgen aller Art, insbesondere aus Dienst-, Werk- und Kaufverträgen.

2. Soweit die DIVA Consulting für Gewerbetreibende und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB oder für juristische Personen des öffentlichen Rechts Leistungen und/oder Lieferungen erbringt, erfolgen diese nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingen.

3. Die Wirkung etwaiger Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Auftraggebers / Kunden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichungen hiervon bedürfen zwingend der Schriftform.

4. Die Angebote & Inhalte auf dieser Seite richten sich ausschließlich nur an Gewerbetreibende & Unternehmer im Sinne des §14 BGB.

§2 Vertragsschluss

1. Ein Vertrag kommt in der Regel zustande, wenn ein Auftraggeber / Kunde entweder bei der DIVA Consulting auf sein vorausgegangenes Verlangen angerufen wird oder selbst bei der DIVA Consulting (oder Tochterunternehmen) anruft und im Rahmen des Telefongespräches dem Auftraggeber / Kunden von der DIVA Consulting ein Angebot unterbreitet wird, welches dieser annimmt.

2. Zur Dokumentation können über Video-Telefonie Gespräche von der DIVA Consulting im Rahmen der gesetzlich zulässigen Grenzen aufgezeichnet werden, wenn der Auftraggeber / Kunde im Voraus hierzu sein Einverständnis erklärt hat.

3. Nach der Annahme eines Angebotes erhält der Auftraggeber / Kunde eine Rechnung per E-Mail verbunden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung.

§3 Vertragsinhalte

1. Vertragsinhalte sind in der Regel Beratungs-, Coaching- und / oder andere Leistungen, die die DIVA Consulting dem Auftraggeber / Kunden für die Erstellung, Erweiterung, Optimierung und Pflege von Online-Marketing- Kampagnen für Produkte und Dienstleistungen des Auftraggebers angeboten hat und die vom Auftraggeber / Kunden angenommen wurden.

2. Wünscht der Kunde / Auftraggeber vom Angebot der DIVA Consulting abweichende Regelungen, so werden diese nur wirksam, wenn die DIVA Consulting dies schriftlich bestätigt hat. Ein Schweigen oder die Aufnahme einer Tätigkeit durch die DIVA Consulting gelten nicht als Zustimmung.

3. Vom Auftraggeber / Kunden vorgegebene Termine und Zielvorstellungen sind für die DIVA Consulting nur verbindlich, wenn diese von der DIVA Consulting schriftlich (per Post, Fax oder Mail) bestätigt wurden.

4. Wurde eine Lieferzeit verbindlich vereinbart, beginnt diese erst mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Informationen.

§4 Zahlungen

1. Zahlungen dürfen nur an die DIVA Consulting oder an von dieser schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden.

2. Die Abrechnung erfolgt vorab oder aber bei der Vereinbarung einer dauerhaften Betreuung monatlich zum Monatsanfang, wenn im Vertrag oder Rechnung keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.

3. Die Vergütungspflicht des Kunden bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die von der DIVA Consulting erbrachte Leistung von Dritten, wie bspw. Werbeplattformen und sozialen Netzwerken, die der Auftraggeber / Kunde nutzen will, nicht übernommen werden, es sei denn, es liegt ein Verschulden der DIVA Consulting vor.

4. Ist mit dem Auftraggeber / Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart, sind Zahlungen ohne Abzug sofort nach Erhalt der Auftragsbestätigung und der beigefügten Rechnung auf das Konto der DIVA Consulting, Flurstraße 38, 85402 Kranzberg, bei der Deutschen Kreditbank AG,  zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die aktuell gültige Kontoverbindung findet der Auftraggeber / Kunde stets auf der Rechnung.

5. Die DIVA Consulting ist berechtigt, alle mit dem Auftraggeber / Kunden vereinbarten Leistungen abzurechnen, auch wenn der Auftraggeber / Kunde Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

6. Dienstleistungen und vom Auftraggeber / Kunden bestellte Unterlagen werden erst nach vollständiger Begleichung der Rechnung bzw. bei Zahlung der ersten Rate erbracht bzw. übersandt.

7. Sämtliche vereinbarten Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer und Versandkosten.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

§5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.

(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, mindestens jedoch um 3 Monate, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen, sofern nichts anderes im Vertrag vereinbart wurde.

(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.

(5) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§6 Eigentumsvorbehalt

Jede von der DIVA Consulting gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des hierfür vereinbarten Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt) Eigentum der DIVA Consulting. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung an Dritte ist nicht zulässig.

§7 Verzug

1. Gerät der Auftraggeber / Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die DIVA Consulting berechtigt, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Rechte Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Das sind 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Währungsunion.

Die Geltendmachung eines höheren Schadens der DIVA Consulting bleibt ausdrücklich vorbehalten.

2. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers / Kunden ist die DIVA Consulting berechtigt, die Erbringung von weiteren Leistungen davon abhängig zu machen, dass alle fälligen Forderungen nebst Kosten für ein Inkasso und ggf. eine Rechtsverfolgung durch den Auftraggeber / Kunden ausgeglichen sind. Die Einstellung der Leistungserbringung durch die DIVA Consulting befreit den Auftraggeber / Kunden jedoch nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag.

3. Die DIVA Consulting ist in dem Fall berechtigt, dass ein Auftraggeber / Kunde mit dem Ausgleich einer fälligen Zahlung in Verzug geraten ist, ihre zukünftigen Leistungen nur noch gegen Vorkasse zu erbringen.

§8 Gewährleistung

1. Die Dienstleistungen, Coachings und Seminare der DIVA Consulting sind nach bestem Wissen sorgfältig vorbereitet und werden dementsprechend durchgeführt. Alle Materialien, Unterlagen werden nach den jeweils neuesten Erkenntnissen erstellt.

Die DIVA Consulting übernimmt jedoch keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit und Fehlerfreiheit der Schulungsinhalte, Unterlagen und umgesetzten Bausteine.

2. Die DIVA Consulting haftet nur für Schäden, die durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von ihr verursacht wurden. Der Höhe nach ist die Haftung in jedem Fall auf den Auftragswert beschränkt. Eine weitergehende Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Haftung für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, bleibt davon unberührt.

3. Die DIVA Consulting haftet insbesondere nicht für Rechtsverletzungen durch verwendete Schlüsselworte, Anzeigentexte, Programmcodes, Inhalte, Gestaltungselemente und dergleichen, die ihr vom Auftraggeber / Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Insbesondere ist die DIVA Consulting nicht verpflichtet, die verwendeten Materialien auf mögliche Verletzungen von Schutzrechten Dritter zu überprüfen. Diese Pflicht obliegt ausschließlich dem Auftraggeber / Kunden.

4. Soweit die DIVA Consulting von Dritten für Rechtsverletzungen in Anspruch genommen wird, die der Kunde / Auftraggeber zu vertreten hat, hat der Auftraggeber / Kunde die DIVA Consulting auf erstes Anfordern von solchen Ansprüchen Dritter vollumfänglich freizustellen.

Sowohl die DIVA Consulting als auch der Auftraggeber / Kunde haben sich wechselseitig unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche Dritter geltend gemacht werden.

5. Die DIVA Consulting haftet auch nicht für Sperrungen oder Aussetzungen von Accounts durch die jeweiligen Account-Provider, Werbenetzwerke oder sonstige Kooperationspartner des Auftraggebers / Kunden, sofern sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich hierfür die Ursache gesetzt hat.

6. Für neu hergestellte Sachen beträgt die Gewährleistung 12 Monate. Für gebrauchte Sachen ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der jeweiligen Übergabe der Sache an den Auftraggeber / Kunden. Dieser hat unverzüglich die gelieferte Sache auf Mängel zu untersuchen und offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Auftraggeber / Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für Mängel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängelrügen werden auch nur dann anerkannt, wenn sie schriftlich unmittelbar der DIVA Consulting mitgeteilt wurden. Rügen die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.

7. Bei Vorliegen eines festgestellten und ordnungsgemäß angezeigten Mangels, den die DIVA Consulting zu vertreten hat, steht dem Auftraggeber / Kunden zunächst das Recht zu, von der DIVA Consulting Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Behebung des Fehlers oder Neulieferung der Ware. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mängelbehebung erfolgt, trifft die DIVA Consulting nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus hat die DIVA Consulting das Recht, bei Fehlschlagen eines Nachbesserungsversuchs eine neuerliche Nachbesserung,

wiederum innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Erst wenn diese fehlschlägt, steht dem Auftraggeber / Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis zu mindern. Ist Gegenstand die Lieferung von Software, ist die DIVA Consulting berechtigt, pro Mangel drei Nachbesserungsversuche durchzuführen.

§ 9 Vertragsstrafe

1. Bei erfolgsbasierter Bezahlung (Show-Up-Prozess) gilt: Der Auftraggeber / Kunde ist verpflichtet, der DIVA Consulting wahrheitsgemäß zu bestätigen, welche Interessenten (Leads), die durch die Werbemaßnahmen der DIVA Consulting gewonnen wurden, zum Termin erschienen sind, um gemäß des zustandegekommenen Vertrages, die Abrechnung der provisionsbedingten Abrechnung durch die DIVA Consulting sicherzustellen. Kann dies nicht getan werden, weil es versäumt und somit nicht erfüllt wurde, so steht der DIVA Consulting die Provision zu.

2. Bei erfolgsbasierter Bezahlung (Pay Per Lead) gilt: Die Interessenten (Leads), welche durch die Werbemaßnahmen der DIVA Consulting gewonnen wurden, können gemäß des zustandegekommenen Vertrages, durch die DIVA Consulting abgerechnet werden.

3. Wird diese unter Punkt 1 genannte Pflicht nicht erfüllt, so sieht die DIVA Consulting jeden einzelnen Interessenten als terminiert an und stellt diesen provisionsberechtigt dem Kunden in Rechnung. 

4. Verstößt der Auftraggeber / Kunde gegen die Mitwirkungs- und Auskunftspflicht, so hat er für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 € (in Worten: zweitausendfünfhundert Euro) an den Auftragnehmer zu zahlen. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ist ausgeschlossen.

§10 Urheber- und Nutzungsrechte

1. Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte an überlassenen Sachen, wie bspw. Seminarunterlagen, verbleiben bei der DIVA Consulting. Dem Auftraggeber / Kunden wird lediglich im Rahmen des Auftrags auf die Dauer der Geschäftsbeziehung ein zeitlich sowie inhaltlich beschränktes, nicht übertragbares und widerrufliches Recht eingeräumt, die angebotenen Produkte zu den im Angebot oder Vertrag beschriebenen Bedingungen und Verwendungszwecken zu nutzen. Eine anderweitige und/oder weitergehende Nutzung oder Verwertung ist ausgeschlossen. Dem Auftraggeber / Kunden ist es insbesondere untersagt, die Unterlagen zur Weitergabe an Dritte zu vervielfältigen. Ausgenommen ist die Vervielfältigung zum Zwecke der eigenen Datensicherung.

Ein Vervielfältigungsexemplar darf sonst nur angefertigt und für eigene Zwecke verwendet werden, wenn das Original in Folge einer Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Gedruckte Unterlagen dürfen in keinem Fall, auch nicht auszugsweise, nachgedruckt oder nachgeahmt werden.

2. Der Auftraggeber / Kunde hat etwaige, ihm von der DIVA Consulting übermittelte Zugangsdaten, wie Anschlusskennungen, persönliche Kennwörter, Zugangscods vor dem Zugriff Unbefugter geschützt aufzubewahren.

§11 Vertragsdauer

1. Ein Vertrag gilt bei dauerhafter Begleitung, wenn nicht anderes schriftlich im Vertrag vereinbart wurde, für unbestimmte Zeit.

2. Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Bei einer bestimmten Vertragsdauer, wie etwa, bei einer Vertragsdauer von 3 Monaten, ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

§12 Mitwirkungspflichten des Kunden / Auftraggebers

1. Der Kunde stellt der DIVA Consulting alle benötigten Informationen zur Verfügung. Dies beinhaltet unter anderem:

  • Administrationsrate oder Bereitstellung von Logins für Homepage, Social Media Profile und weitere benötigten Plattformen
  • Administrationsrate oder Bereitstellung von bereits vorhandenen und genutzten Tools im Marketing / Abrechnungsbereich
  • Weitere Zugriffe, sofern für die Erfüllung der Dienstleistung benötigt

2. Des Weiteren hat der Kunde die Pflicht der DIVA Consulting benötigte Materialien für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung zu stellen. Dies kann unter anderem sein:

  • Bilder / Fotos
  • Videos (Format HD MP4, gerendert und geschnitten)
  • Hyperlinks zu dem erstellen Material in Bild, Ton, Video oder Schriftform

3. Der Kunde verpflichtet sich bei einer Zusammenarbeit mit der DIVA Consulting 2 – 5 Stunden Zeit pro Woche für die vorgegebenen Arbeitspaketen zu investieren. Die Tasks, welche der Kunde von der DIVA Consulting erhält, müssen entsprechend umgesetzt werden. Die Nichtdurchführung, sowie Änderungen an den Zielen können zu Verzögerungen oder Nichterreichung der Ziele und damit zur Nichterfüllung des Vertrages führen.

4. Bei erfolgsbasierter Bezahlung (Show-Up-Prozess) gilt: Sollte der Kunde keine Mitwirkungspflicht zeigen, oder versäumen und eine Nichterfüllung stattfinden, behält sich die DIVA Consulting vor, die vertraglich unterschriebenen Inhalte, als gegeben und einverstanden zu sehen und somit in Rechnung zu stellen. Damit werden Anfragen nach Eingang abgerechnet, egal ob diese erschienen sind oder nicht.

5. Bei erfolgsbasierter Bezahlung (Pay per Lead) gilt: Die Leistung wurde erbracht, wenn Anfragen (Leads) durch die DIVA Consulting generiert wurden. Diese werden an den Kunden übermittelt. Ab dann ist der Kunde für die Anrufe, Terminierung sowie Abschlüsse dieser verantwortlich. Er kann gegen die DIVA Consulting keinerlei Ansprüche stellen.

6. Eine Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten stellt auch da, wenn der Kunde die Interessenten (Leads) nicht innerhalb kurzer Zeit (1 – 3 Tagen) anruft.

§ 13 Referenznennung

Der Auftraggeber / Kunde räumt der DIVA Consulting das Recht ein, ihn in jedem Medium als Referenz zu benennen. Dies umfaßt auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Bezeichnungen oder Logos. Eine Verpflichtung der DIVA Consulting zur Referenzbenennung besteht jedoch nicht.

§14 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Auftraggeber hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße, beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über das Unternehmen, die Beschäftigten und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, kann von uns zivilrechtlich zu verfolgt und darüber hinaus, ohne Vorankündigung, zur Strafanzeige gebracht werden.

(2) Der Auftraggeber hat bei Inanspruchnahme an unseren Trainings, Programmen, Dienstleistungen und Seminaren den inhaltlich störungsfreien Fortgang daran zu fördern. Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet der Firma DIVA Consulting und den weiteren Kunden gegenüber ein kaufmännisch adäquates Verhalten zu gewährleisten. Bei Verstoß gegen den inhaltlich störungsfreien Fortgang und kaufmännisch adäquatem Verhalten, erhält der Auftraggeber eine einmalige Aufforderung die Beeinträchtigung zu unterlassen. Bei Wiederholung behält sich die DIVA Consulting das Recht vor den Auftraggeber von unseren Trainings, Programmen, Dienstleistungen und Seminaren vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen. Der vertraglich geregelte Vergütungsanspruch in diesen Fällen bleibt unberührt.

§15 Datenschutz, Einwilligung in Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme

(1) Der Schutz personenbezogener Daten hat für uns oberste Priorität. Wir informieren daher separat in unserer Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Sie bestätigen, unsere Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme unserer Dienste zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.

(2) Sie willigen widerruflich in die Kontaktaufnahme durch unser Unternehmen im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z.B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste). Sollten Sie einer Kontaktaufnahme durch uns widersprechen, müssen Sie uns dafür eine E-Mail zukommen lassen an: happy@diva-consulting.com. In Ihrer Widerspruchs-E-Mail sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten von Ihnen zu benennen, über die wir Sie nicht mehr kontaktieren dürfen. Diesbezügliche Unvollständigkeit geht nicht zu unseren Lasten. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang Ihrer E-Mail bei uns.

(3) Sie willigen widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher von Ihnen bei uns hinterlassenen personenbezogenen Daten (z.B. Bewerbungsformular: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, persönliche Interessen, finanzielle Verhältnisse, Hobbies, Charakterfragen) ein. Sie willigen widerruflich in den Einsatz von Cookies innerhalb unserer Dienste, in die Auswertung, Speicherung und Zusammenführung Ihres Nutzerverhaltens sowie in die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer bei uns hinterlassenen personenbezogenen Daten und Nutzerprofile zu Marketing- und Werbezwecken an dritte Unternehmen aus Nicht-EU/EWR-Staaten) ein. Betreffend einen Widerruf gilt Absatz 2 und § 5 unserer Datenschutzbestimmung.

§ 16 Allgemeines

1. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht. Das gilt auch für das Füllen etwaiger Lücken.

2. Von den vorstehend genannten Bestimmungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien geschlossenen Vertrag, in dem auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird. Auch die Abänderung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.

3. Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand für alle Verpflichtungen und Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen Sitz im Ausland hat, Freising.

4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

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